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   BFH, 05.07.2000 - X B 135/99   

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BFH, 05.07.2000 - X B 135/99 (https://dejure.org/2000,9090)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2000 - X B 135/99 (https://dejure.org/2000,9090)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - X B 135/99 (https://dejure.org/2000,9090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen - Einnahmen aus Stromverkauf - Photovoltaikanlage auf Einfamilienhaus - Vermietung und Verpachtung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 21; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - X B 135/99
    Dies gilt umso mehr, als bei einer Erfassung der Einnahmen nach § 21 EStG die --von den Klägern angestrebte-- Berücksichtigung eines Aufgabegewinns im Rahmen der Totalgewinnprognose nicht in Betracht käme (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Raupach/ Schencking in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 2 EStG Rz. 446).

    Die von den Klägern des Weiteren für klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob ein Aufgabegewinn im Rahmen einer Totalgewinnprognose zu berücksichtigen ist, hat der BFH bereits geklärt (Entscheidung in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, m.w.N.).

  • BFH, 17.06.1998 - XI R 64/97

    Gewinnerzielungsabsicht: erzielbarer Totalgewinn

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - X B 135/99
    Die von den Klägern des Weiteren für klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob ein Aufgabegewinn im Rahmen einer Totalgewinnprognose zu berücksichtigen ist, hat der BFH bereits geklärt (Entscheidung in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - X B 135/99
    Hinreichend dargelegt ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nur dann, wenn der Beschwerdeführer die Rechtsfragen bezeichnet, deren Beantwortung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt; darzulegen ist insbesondere, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; vom 1. Februar 1994 VII B 127/93, BFH/NV 1994, 873; vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807).
  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - X B 135/99
    Dass das FG die Erzielbarkeit eines solchen Aufgabegewinns auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls verneint hat, betrifft lediglich eine von der Auffassung der Kläger abweichende Beurteilung von Tatsachen, die nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94

    Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - X B 135/99
    Hinreichend dargelegt ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nur dann, wenn der Beschwerdeführer die Rechtsfragen bezeichnet, deren Beantwortung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt; darzulegen ist insbesondere, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; vom 1. Februar 1994 VII B 127/93, BFH/NV 1994, 873; vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807).
  • BFH, 05.04.1994 - V B 164/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - X B 135/99
    Dass das FG die Erzielbarkeit eines solchen Aufgabegewinns auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls verneint hat, betrifft lediglich eine von der Auffassung der Kläger abweichende Beurteilung von Tatsachen, die nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 01.02.1994 - VII B 127/93
    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - X B 135/99
    Hinreichend dargelegt ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nur dann, wenn der Beschwerdeführer die Rechtsfragen bezeichnet, deren Beantwortung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt; darzulegen ist insbesondere, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; vom 1. Februar 1994 VII B 127/93, BFH/NV 1994, 873; vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807).
  • BFH, 31.01.1994 - V B 142/93

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 05.07.2000 - X B 135/99
    Dass das FG die Erzielbarkeit eines solchen Aufgabegewinns auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls verneint hat, betrifft lediglich eine von der Auffassung der Kläger abweichende Beurteilung von Tatsachen, die nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211, und vom 31. Januar 1994 V B 142/93, BFH/NV 1995, 883).
  • BFH, 11.09.2001 - X B 153/00

    Beginn des Abzugszeitraums für die Grundförderung nach § 10e EStG

    Es muss vielmehr konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit eingegangen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 2000 X B 135/99, BFH/NV 2001, 158, m.w.N.).
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